Die Schule trägt als Stätte des Lernens, Lebens und der Tätigkeit
von Kindern und Jugendlichen zur Achtung und Verwirklichung der
Werteordnung des Grundgesetzes bei.
Sie erfüllt in ihrer Arbeit die Aussagen des Brandenburgischen
Schulgesetzes
Abschnitt 2 §4 und stellt dabei
die Würde
die
Verantwortung
Die Mitwirkungsrechte in der Schule werden gemeinsam
wahrgenommen. Wer entscheiden will, muss auch Verantwortung
übernehmen.
die Kritik
das Ich
die Gemeinsamkeit
Gemeinsame Ziele und Vorhaben tragen dazu bei, die Schule zu
gestalten und ihr das Profil zu geben. Diese sind u.a.
das Einhalten der Haus- und Pausenordnung, Projekte, Schulfeste,
Versammlungen, Wettbewerbe, Ausstellungen und der
Schüleraustausch.
und den
Arbeitsplatz
Jeder Schüler und jeder Lehrer trägt dazu bei, dass er sich an
seinem Arbeitsplatz wohlfühlt.
Dazu gehören neben einer ansprechenden Ausgestaltung der
Klassen- und Fachräume auch ein pfleglicher Umgang mit allen
Unterrichtsmaterialien.
in den Mittelpunkt.